Die weltliche Obrigkeit in Lindes.

Als kurze Übersicht zur Entwicklung der Gemeindeverwaltungen folgen einige Zitate aus:

"Die Allendorfer Gemeinderäte" von Thomas Euler, zitiert nach MOHG, 84. Band, 1999, Seite 173 ff.:

"Der Begriff "Bürgermeister" ist seit dem Mittelalter verbunden mit demjenigen, der die Beschlüsse des Gemeinderats (der "Dorfältesten") auszuführen hat und damit eine Art der "Gemeindeverwaltung", also "Steuereintreiber" oder "örtliche Polizeibehörde" darstellt. Häufig waren im 18. und im frühen 19. Jahrhundert in Gemeinden zwei Bürgermeister gleichzeitig bestellt, so auch in Allendorf/Lahn. Dabei war der für das Gemeinschaftsvermögen verantwortliche Bürgermeister der "comman- dierende Bürgermeister", der andere für den Steuereinzug zuständig. Sie mussten deshalb die Gemeinderechnungen unterzeichnen. Da der Bürgermeister auch persönlich eine Kaution für das Abliefern der Steuern stellen musste, war die Ausübung dieses Amtes sehr unbeliebt. Die Bürgermeister wurden jeweils für die Dauer von einem Jahr gewählt. Jeder Ortsbürger war aber verpflichtet, dieses Amt zu übernehmen. Wer sich weigerte, musste mit einer deftigen Geldstrafe rechnen. Im Laufe der Jahre wurden die Bürgermeister auch als "Vorsteher" oder als "Gemeinde-Gelderheber" bezeichnet.

Teilweise existierte parallel dazu noch ein "Schultheis", der als Vollstrecker direkt der fürstlichen Verwaltung oder den Gerichten unterstellt war. Die genaue Bezeichnung lautete "Fürstlich Hessischer Schultheis". ... Die Aufgabe der Schultheisen, zu der das Bewahren und Verwalten des Gemeindebesitzes und die Überwachung der Steuern für das Land und den Adel gehörte, wurde aber immer mehr den Bürgermeistern übertragen.

...

Am 20. Juni 1821 wurde im Großherzogtum Hessen im Geiste der "vom und zum Stein`schen Reformen" eine Gemeindeordnung (Regierungsblatt, RegBl. S. 360 ff.) eingeführt. Die Selbständigkeit der Gemeinden wurde gegenüber der zuvor vorherrschenden staatlichen Bevormundung erweitert. Die Gemeindeverwaltung wurde durch einen Ortsvorstand (Bürgermeister, Beigeordneter und Gemeinderat) gewährleistet, der aus Wahlen hervorging. Danach sollte jede Gemeinde für eine Amtszeit von sechs Jahren einen Bürgermeister wählen. Voraussetzung war eine Gemeindegröße von mindestens 400 bis 500 Einwohnern. Da die beiden großherzoglich-hessischen Gemeinden Allendorf/Lahn und Kleinlinden jeweils nur etwa 350 Einwohner hatten, wurde für beide Gemeinden ein gemeinsamer Bürgermeister bestellt. Von den drei vorgeschlagenen Bürgermeisterkandidaten bestätigte die Staatsregierung Philipp Weigel aus Kleinlinden als Bürgermeister, der dann gleichzeitig auch Bürgermeister von Allendorf/Lahn war. In Allendorf/Lahn gab es zu dieser Zeit mit dem Beigeordneten Lenz einen Bürgermeister-Stellvertreter. Der spätere Bürgermeister Johannes Wagner (I.) aus Allendorf Lahn war dann gleichzeitig Bürgermeister von Klein-Linden. Ab 1852 hatten sowohl Allendorf/Lahn als auch Kleinlinden über 400 Einwohner und konnten fortan jeweils eigene Bürgermeister wählen.

In der Folgezeit der gescheiterten 1848er "Revolution" wurden am 8. Januar 1852 (RegBl. S. 33 ff.) vom Gesetzgeber die Freiheiten der 1821 gewonnenen Gemeindeselbstverwaltung wieder eingeschränkt, der staatliche Einfluß auf die Bürgermeisterauswahl verstärkt und das Dreiklassenwahlrecht nach preußischem Vorbild eingeführt (In einer Novellierung der Gemeindeordnung vom 3. Mai 1858 – RegBl. S. 189 ff. – wurde die Einengung der kommunalen Selbstverwaltung allerdings wieder ein Stück weit zurückgenommen.).

...

Ab dem 15. Juni 1874 galt im Großherzogtum Hessen-Darmstadt die Landgemeindeordnung (RegBl. S. 343 ff. und S. 418 ff.), die am 8. Juli 1911 (RegBl. S. 443 FF.) novelliert wurde. Es kam zu einer Trennung von Stadt- und Gemeindeverfassung. Der staatliche Einfluß auf die Bürgermeisterauswahl wurde zurückgedrängt. Demnach wurden die Bürgermeister, die Beigeordneten und der Gemeinderat unmittelbar von der Bevölkerung für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt.

...

Während der Weimarer Zeit von 1919 bis 1933 wurden die Bürgermeister und die Beigeordneten vom Volk gewählt, allerdings – im Gegensatz zur Kaiserzeit – nach allgemeinem Wahlrecht und für eine Amtszeit von nur noch sechs Jahren. Die großherzoglich-hessische Landgemeindeordnung wurde am 15. April 1919 an die Weimarer Verfassung (RegBl. S. 150 ff.) angeglichen und am 10. Juli 1931 durch die Gemeindeordnung des Volksstaates Hessen (RegBl. S. 115 ff.) ersetzt.

...

Auf Grund der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (Reichsgesetzblatt 935, S. 49 ff.) wurde das Kommunalwahlrecht auf das "Führerprinzip" der Nazis umgestellt und demokratische Grundlagen beseitigt. Es wurde ein einheitliches Gemeinderecht für ganz Deutschland geschaffen. Die Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderatsmitglieder im III. Reich wurden fortan von dem Ortsgruppenleiter der NSDAP eingesetzt."
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Es begegnen uns für Lindes/Klein-Linden in den Kirchenbüchern, in Gerichtsakten usw. vor allem drei Titel, wenn wir nach der weltlichen Obrigkeit direkt vor Ort fragen.

1. Der Schultheiß (und andere Regierungsbeamte).

Der Schultheiß ist der direkte, von ihm ernannte, Vertreter des adeligen "Besitzers" eines Ortes. Lindes war durchgängig ein hessisches Dorf, seit der Landgraf von Hessen um 1265 das Amt Gießen von dem Pfalzgraf von Tübingen, dem es als Gleiberger Erbe seiner Frau zugefallen war, kaufte. Später, am 14.04.1648, kam Lindes endgültig zu Hessen-Darmstadt und verblieb dort durchgängig.

Allerdings gibt es 1386 in Glybergs alt buchlin nach Rudolf Weigel noch den Eintrag: "Item der Zente zu dem Lindes solde, zu malle gehören uff das slos Glyperg".

Die in Lindes wirkenden Schultheißen waren Schultheiß des Amts Gießen, zeitweise wohl auch des "Gerichts Heuchelheim", durch ihr Amt hatten sie z. B. auch als direkter Vertreter des Landgrafen den Vorsitz im Centgericht Lindes zu führen. In dieser frühen Zeit sind die Namen folgender Schultheißen und anderer Amtspersonen in den Centgerichtsakten (CGA) Lindes und in anderen Quellen erwähnt:

Heinrich Craft, fürstlicher Kelner zu Gissen, wird als Vermittler in einem Streit auf einer gesiegelten Urkunde "Dinstags nach Inuocauit Anno (15)73" genannt. [CGA, Buch II, Seite 81] Dieser wird im FB Gießen, Band II, Seite 58, für das Jahr 1571 als Amtskeller angegeben. Für die Jahre 1569 und 1570 wird dort kein Amtsinhaber genannt, für 1572 wird ein anderer Amtsinhaber angegeben.
In der gleichen Urkunde wird Constantinnus Metzger, schultheis zu Gissen, genannt. Er wird auf Seite 58 obiger Quelle für 1570 als Stadtschultheiß in Gießen angegeben; die nächste Angabe gibt es für das Jahr 1576.

Ein H Crafft entschuldigt am 26.09.1571 insgesamt 3 Schöffen des Centgerichts Lindes beim "Schulteiß Zu Lindes", da sie "In geschefften meines g. F. vnd Hern" unterwegs sind [CGA, I, 173].

Weigell Kaull wird 1574 als Schultheiß genannt [CGA, I, 14].

Johan Heintzenberger [Friedrich Wilhelm Weitershaus, Seite 50] oder Johan Heutzenberger [Friedrich Germer, HiB, 1938, Nr. 23] unterschreibt am 25.01.1577 als Cantzler in Marburg die erneuerte Centgerichtsurkunde. [Copia des Zentt gerichts Brieffs, Copia Cintbrieffs, CGA, Band II, Seite 60]

Caspar Schutzbar genannt Milchling, Hauptmann zu Gießen, wird ab 1581 in den Listen der Adeligen und Geistlichen des Centgerichts Lindes genannt. [Z. B. CGA, Buch I, Seite 37] Am 04.07.1572 unterschreibt er einen Brief mit Caspar gnnt Milchling, Haupttman zu giessen. [CGA, Buch II, Seite 86r.] Im FB Gießen, Band II, Seite 57, wird er für (ab?) 1569 als Hauptmann in Gießen angegeben. Erst ab 1590 wird ein neuer Hauptmann genannt.

Christoffel Crafft wird am 29.02.1584 (ChristoPherr Crafft, CGA, Band II, Seite 62) und 1598 (CGA, Buch II, Seite 72r) als Schultheiß des Centgerichts Lindes genannt. Mit dem 21.04.1585 (CGA, II, 67r) ist ein Brief von Philips von Trohe an Dem Erhbarenn vnd achtbarenn Christoffeln [Schnörkel] Schultheiß im Lindeßer Ampt datiert. Er unterschreibt im März 1598 als Christoffel Crafft Schultheiß (?)am Lindes. [Er wird am 21.10.1600 in Gießen begraben; FB Gießen, 636. Er wird dort Landschultheiß genannt.]

Joannes Schiberstein, stattschreiber, unterschreibt am 29.04.1584 eine Urkunde. [CGA, Band II, Seite 62]
[Er könnte identisch sein mit dem im FB Gießen, 3966, genannten und am 09.04.1598 begrabenen Schulmeister Johannes Schieferstein.]

Peter Clotz unterschreibt einen undatierten beuelchs [= bevelchs = Befehl] an seinen Geuatter [Gevatter] Christoffel Crafft, das Federviehe von Zehenden betreffend, CGA, Band II, Seite 39. Peter Clotz war Rentmeister in Gießen. Er wurde dort am 03.03.1596 begraben; FBG, 624.
Er ist auch 1584 (CGA, II, 65r) Adressat eines Briefes der Räte in MarPurgk. Die Anrede lautet: Dem Erbarn Vnserem gutten freunde Peter Klotzen Renthmeistern Zu Gießin.

Curdt Reinhartt, Schultheiß zu Heuchlem, unterschreibt am 17.12.1625 eine Centgerichtsakte (CGA, II, 72).

Auf Seite 15 bis 23 in "Wahre Beschreibung ..." findet sich die Kopie einer Grenzbegehungsakte vom 28.05.1627. Darin werden als
Schultheis Conrad Reinhardt und als Rentmeister Nicolaus Stippius genannt.
Letzterer ist wohl noch identisch mit dem für den 02.10.1650 genannten Rentmeister Stipp, (CGA, II, 1).
Otto Stumpf, FBG, II, Seite 58, gibt Nicolaus Stippius mit 1629 ff als Rentmeister an. Der vorherige, Daniel Stamm, wird mit 1592 ff, der nachfolgende, Andreas Hofmann, mit 1659 ff angegeben.

Der Ambts Hauptmann von Buseck wird am 21tn April 1659 genannt (CGA, II, 1). Otto Stumpf, FBG, II, 57: 1635/64 von Buseck, Ulrich Eberhard, Haupt- und Amtmann, Rat, beerd. 1665.

Johann Hilarius Dauber unterschreibt ab 1649 und mindestens bis 1660 die Protokolle des Centgerichts Lindes. Das FB Gießen, 668, nennt ihn als Gerichtsschreiber zu Staufenberg. Er wurde am 23.03.1663 in Gießen begraben und war 73 Jahre, 7 Monate und 14 Tage alt. Er hatte eine sehr schöne Schrift.

Keller Sommerladt wird am 25.05.1681 in den CGA, Band II, Seite 183, genannt. Dabei handelt es sich um Johann Balthasar Sommerlad, ~ 10.11.1646; # 31.01.1686; FB Gießen, 3766. Er wird bei Otto Stumpf im FBG, Band II, 1674 als Amtskeller genannt.

H(err) oberschult. Mog(en) ... muß die Centh empfangen, heißt es 1708 (CGA, I, 7) und 1709 (CGA, I, 8).
1710 hat er die gebuhr entrichtet. Er wird bei Otto Stumpf, FBG, II, 59, als David Rudolf Mogen; Oberschultheiß 1684 ff und Peinlicher Richter, Samtrevisionsgerichts-Secretär angegeben. Er erscheint auch unter Das "Peinliche Gericht" 1704 als peinl. Richter - (Oberschultheiß).

Amtschultheis Cronenberg wird für den 29.10.1783 in "Wahre Beschreibung ..." genannt.

Amtschultheis Gravelius wird 1789 in "Wahre Beschreibung ..." genannt.
 


1.a. Die Lindeser Ortsschultheißen.

Erst ab dem 22.07.1777 (erste gefundene Nennunung im KB) hat das Dorf Lindes einen eigenen Schultheiß, meist als fürstlich großherzoglicher Schultheiß bezeichnet. Dieser stammt jetzt aus Lindes selbst. Ob er auch den Vorsitz des Centgerichts führte, konnte ich noch nicht herausfinden.

Das Amt des Schultheißen wird 1821 durch die Gemeindereform in das Amt des Großherzoglichen Bürgermeisters übergeführt. Hieraus entwickelt sich dann das Amt des Bürgermeisters, wie wir es heute kennen.

Folgende fürstlich großherzogliche Ortsschultheißen sind bekannt:

Anthon Ludwig Neydel, 19.06.1712 - 10.12.1787, war mindestens ab 22.07.1777 Schulteiß
(Patenschaft seiner Tochter Anna Catharina). Er starb als
gewesener Kirchen-Senior und Schulteiß dahier.

Johannes Jung, 26.03.1755 - 22.07.1807, folgte ihm als nächster Schultheiß am Ort. Im Sterbeeintrag
wird er als als Schultheis und Gerichtsschöff in Kleinlinden bezeichnet, er starb
an einer Auszehrung.

Johann Jacob Krayling wurde am 05.02.1756 (nach KB Kl-L, nach FB Heuchelheim am 05.02.1757)
in Heuchelheim geboren und heiratete am 22.04.1779 nach Lindes. Er war der nachfolgende Ortsschultheiß.
Er starb am 22.12.1816 als
Großherzoglicher Schultheiß.

Johann Philipp Weygel, 16.11.1777 - 11.09.1857, war dann der letzte Ortsschultheiß.
Während seiner Dienstzeit erfolgte 1821 die Gemeindereform. Danach führte er den Titel
Großherzoglicher Bürgermeister.
Er wird in den Schäfereiakten 1822 noch als Schultheiß, 1826 als Bürgermeister genannt,
ebebso 1828, 1833, 1834, 1836, 1837, 1838, 1845, 1846 und 1848.

Nach Thomas Euler, s. o., war Johann Philipp Weigel von 1822 bis 1834 Bürgermeister von
Allendorf/Lahn und Klein-Linden.
 

1.c. Die Großherzoglichen Bürgermeister in Klein-Linden.

Dem oben genannten Johann Philipp Weygel folgten diese Bürgermeister:

Johannes Wagner I. aus Allendorf Lahn war nach Thomas Euler von 1835 bis 1852
Bürgermeister von Allendorf/Lahn und Klein-Linden.
Ich habe bisher keine einzige Nennung von Johannes Wagner I. aus Allendorf Lahn in Akten usw.
aus Klein-Linden gefunden. Hier wird weiterhien Johann Philipp Weygel als Bürgermeister genannt,
siehe z. B. Schäfereiakten.

Johann Philipp Weigel, 04.10.1801-15.02.1880, einziger Sohn des oben genannten Johann Philipp Weigel,
ist spätesten ab 09.03.1858 (Heirat der Tochter Catharine Elisabetha) Großherzoglicher Bürgermeister in
Klein-Linden. Er hat das Amt bis zu seinem Tod inne. Vmtl. folgte er direkt auf Johannes Wagner.

Georg Philipp Germer, auch Philipp Germer I. genannt, 28.11.1832 – 11.02.1922, wird am 27.08.1882
und am 22.11.1888 bei Heiraten seiner Söhne als Großherzoglicher Bürgermeister genannt. Er war auch
Postagent. Er stirbt als "Altbürgermeister".

Ludwig Schaum I., 26.03.1841 – 19.11.1917, wird am 04.04.1897 bei der Heirat seiner Tochter Maria
als Großh. Bürgermeister genannt. Auch er stirbt als "Altbürgermeister".

Philipp Jung XVIII., 03.03.1881 – 22.04.1949, war von 1914 bis 1933 der letzte frei gewählte
Bürgermeister in Klein-Linden. Nach ihm ist eine Straße im Neubaugebiet Waldweide benannt.

Während der Naziherrschaft erfolgte am 31.03.1939, 12.00 Uhr, die Zwangseingemeindung von Klein-Linden in die Stadt Gießen.
 

2. Die Vorsteher in Lindes.

In den Kirchenbüchern begegnet uns mehrfach der Titel Vorsteher. Es scheint immer gleichzeitig 2 oder 3 Vorsteher gegeben zu haben. Über ihre Aufgaben, ihre Ernennung oder Wahl, ist mir noch nichts näheres bekannt. Nach Herrn Euler war "Vorsteher" nur ein anderer Name für "Bürgermeister"; dagegen sprechen für Klein-Linden einige gleichzeitige Nennungen, s. u.

Folgende Lindeser werden als Vorsteher bezeichnet:

13.07.1703: Johann Jacob Jung, 26.12.1665 - 20.07.1722 (KB, Taufe eines Sohns)

17.02.1704: Johannes Lentz, Vorsteher, (ist Pate bei J. Phil. Weigel; KB)

20.02.1720: Johann Caspar Reinhard, 12.07.1674 - 05.07.1728 ist einer der beiden
                 Vorsteher, die bei der Obduktion einer Ertunkenen anwesend sind. (KB)

16.08.1724: Johann Melchior Lenz, Vorsteher, ist Pate. (KB)

25.03.1731: Johann Henrich Acker, 20.08.1678 - 06.04.1757 (KB, Tod der Ehefrau:
                 Kirchenältester und Vorsteher)

06.03.1763: Ludwig Weller, 28.08.1716-24.031767 (KB, Konf. Sohn Johannes)

04.12.1763: Johann Ludwig Weygel, 20.09.1719 - 24.11.1805 (KB, Konf. Sohn Johannes)

29.06.1766: Caspar Weigel, 24.10.1714- 27.06.11782 (KB, Konf. Sohn Adam Henrich)

23.02.1768: Johannes Lenz, Vorstehers Ehefrau Elisabetha, Patin. (KB)

23.07.1772: Anton Schaum, Schmittmeister und Vorsteher, & Elisabetha, Ludwig,
                     Weigel, des Holländers, als Vorsteher,
eheliche Hausfrau sind zusammen
                 mit Johannes Weigel, der Zeit BurgerMeister Paten
(KB)

29.10.1773: Philipps Rinn, Ludwig Weil, Tobias Weil (Beschr. Kl.-L., S. 25)

03.07.1790: Johann Ludwig Neijdel (Beschr. Kl.-L., S. 108)

03.07.1790: Andreas Lentz (Beschr. Kl.-L., S. 108)

Am 3ten Julij 1790 unterschreiben außer den beiden Grundstücksbesitzern folgende Personen
                  ein Actum Klein Linden ..., in der es um einen Flutgraben geht:
                  Schultheis Wagner, Ludwig Pitz Vorsteher, beide zu Allendorf
                      Schultheis Jung zu Kleinlinden, Johann Ludwig Neijdel Vorsteher,
                     Andreas Lentz Vorsteher.

06.09.1792: Johann Ludwig Neidel, *27.11.1737, stirbt als Gemeindevorsteher. (KB)

09.06.1794: Johann Philipp Reuschling, 10.04.1754-26.02.1814 (KB, Taufe Sohn Andreas)

14.05.1795: Johannes Weigel, Jhs. Sohn, 16.09.1750 – 09.01.1826 (KB, Konf. Sohn G. Phil.)

Am 14.05.1795 wird auch Johann Philipp Jung, H. Schultheiß Johs Jungen Sohn konfirmiert; es gab also gleichzeitig einen Schultheiß und mindestens einen Vorsteher. Ebenfalls genannt wird am 21.06.1795: Georg Ludwig Spies dermalen Burgameister. (Als Pate am 21.06.1795, KB Kl-L). Laut Gemeindeverzeichnis, war 1795 Johann Ludwig Deubel (Deibel) Herrschaftlicher Bürgermeister.

--.--.1822: Johannes Jung; Johannes Schaum. (Schäfereiakten)

 

3. Die Bürgermeister in Lindes.

Etwas mehr als über das Amt des Vorstehers ist über das des Heimburgers oder Burgmeisters bekannt. Es hatte sehr wenig Ähnlichkeit mit dem späteren Amt des Bürgermeisters, siehe oben. Es war ein sehr unbeliebtes Amt, denn in der Hauptsache hatte der Burgmeister, später auch öfters als jetzig Burgermeister bezeichnet, die Abgaben vor Ort "einzusammeln". Nicht beigetriebene Abgaben mußte der Burgermeister aus eigener Tasche vorlegen! Er konnte sie dann, wenn er Glück hatte, vielleicht später bei den Säumigen oder Zahlungsunfähigen, eintreiben. Aus vielen Gemeinden, später auch aus Lindes ist bekannt, daß sich die Wohlhabenden von dem Amt mit einer Geldsumme freikauften.

Während der Burgermeister vielerorts jährlich vom Gemeinderat gewählt wurde, ist von Lindes ein interessanter "Wahlmodus" bekannt: Der amtierende Burgermeister bestimmte seinen Nachfolger für das nächste Jahr. Vielleicht auch eine ansprechende Variante, Familienfehden auszutragen.

Pfarrer Otto Schulte schreibt in seinem Buch über Pfarrer Vigelius, Seite 36:

Ganz anders als in Großen-Linden war es in dem Dorf Lindes mit der Wahl eines Bürgermeisters. Auch er wurde immer für ein Jahr gewählt, aber nicht vom Gemeinderat, sondern von seinem Vorgänger. Ich bringe die beiden darauf bezüglichen Einträge im Protokollum (Tagebuch Vigelius) im Wortlaute:

den 22. Dez. 1664 ist Johannes Eckhard zu Lindes vom vorfahren (=Vorgänger) Conrad Petern zum burgmeister (zum X. mal) erwehlet worden.

den 27. October 1668 erwehlete Johann Reinhard zu Lindes an seine stat Conrad Beckern zum burgmeister aufs künftige Jahr.

Schulte schlägt noch vor, genauer zu erforschen, ob dieser "Wahlmodus" auch aus anderen Orten bekannt ist. Ich habe bisher keine entsprechenden Forschungsergebnisse zu Gesicht bekommen; mir ist auch nicht bekannt, wie lange dieser Wahlmodus galt.

Das 1790 angefangene Gemeindeverzeichnis unterscheidet dann noch zwischen Gemeine [Gemeinde] Bürgermeister und Herrschaftl[icher] Bürgermeister, wobei sich hier die Funktion des Herrschaftlichen Bürgermeisters aus den Zusätzen, z. B. 1792 der Frohnd Gelder deutlich ergibt.

Folgende Burgmeister, Heimburger, Burgermeister, Bürgermeister, Gemeine Bürgermeister und Herrschaftliche Bürgermeister waren, bisher feststellbar, bis 1821 in Klein-Linden tätig:

(In Klammer ist die jeweilige Quelle genannt; GV ist: Gemeindeverzeichnis, ab 1790 in Wahre= Beschreibung Klein Lindeßer Centh=Banns Diestrict und deßen Verschiedenen Begängnußen von 1789, Stadtarchiv Gießen, Nr. 3257.)

1591: Josten Hanßen vndt Johan Eckhart, die beide Heinburger zum Lindiß (CGA, I, 95)

1595: Jorge Kauß, [Burgtmeister] (CGA, I, 132)

1651: Hanß Lentz (Tagebuch Vigelius)

1664: Conrad Peter (Tagebuch Vigelius)

1665: Johannes Eckhard, zum X. Mal. (Tagebuch Vigelius)

1668: Johann Reinhard (Tagebuch Vigelius)

1669: Conrad Becker (Tagebuch Vigelius)

1675: Johann Andreas (Enders) Weygel (KB Gr-L; Taufe der Tochter A. Elisab. am 26.12.)

1677: Johann Melchior Andermann (KB Gr-L; Taufe der Tochter Anna Eva am 1.4.)

1679: Johann Balthasar Lentz (KB; Patin bei Anna Eva Weigel ist seine Tochter am 14.09.)

1680: Henrich Weigel (Tagebuch Vigelius)

1725: Johann Melchior Kintzenbach, 10.06.1679-16.01.1731.

1768: Ludwig Neidel, der Zeit Buurgemeister & Conrad Weigels, zeitigen Burgermeisters Ehefrau
         Catharina Elisabetha sind zusammen mit Johannes Lenz, Vorstehers Ehefrau Elisabetha am 23.02. Paten.

1770: Ernst Klingelhöfer, dermahl Burgermeister ist am 26.10.1770 Pate (KB)

1772: Johannes Weigel, 13.07.1749-29.04.1804 (KB Kl-L; Taufe der Tochter Maria Catharina am 30.08.)

1773: Peter Lentz (Beschreibung Kl.-L., S.25)

1790: Johannes Lentz Petern Sohn; *05.06.1754, Burgmeister der Frohnden, gndst. Herrsch., 1791 Kasten Meister (GV)

1790: Georg Philipp Weijgel, *20.11.1753, Burgmeister beij der Gemeinde (GV)

1791: Johannes Größer, Joes Sohn, *08.05.1765, ist anno 1791. gegen erlegung von 10 fl in die Gemeinde
           Vom Jährl. Burgemeisteramt befreijth worden.
(GV)

1791: Adam Henrich Weijgel Casp. Sohn, *11.01.1752, Burgemeister beij der Gemeinde (GV)

1791: Kaspar Luh, gebürtig von Allendorf; Burgmeister der Frohn. gnädst. Herrsch. 1792 Kasten Meister (GV)

1792: Kaspar Lentz Joes Sohn, 05.04.1752-06.03.1807, Burgemeister beij der Gemeinde (GV)

1792: Joh Tobias Acker, *13.09.1746, Burgrmeister der Frohn Gelder und gnädigst Herrschaft, 1793 Kasten Meister. (GV)

1793: Balthasar Klingelhöfer, 25.07.1763-27.02.1815, Ist in anno 1793 gegen erlegung 10 fl. in die
           Gemeinde Vom Jährl. Burgemeister Amt befreit worden.
(GV)

1793: Johann Philipp Spuck ist gebürtig von Annerod, 13.04.1786-27.03.1814, Ist in anno 1793 gegen
           erlegung 10 fl. in die Gemeinde Vom Jährl. Burgemeister Amt befreit worden.
(GV)

1793: Friedrich Gernandt, *15.10.1743, Burgrmeister der Frohn Gelder und gnädigst Herrschaft, 1794 Kasten Meister. (GV)

1794: Joh. Ludwig Weijgel Schw.wirth, *24.12.1745, Burgemeister der Frohnd. gndst. Herrschaft. (GV)

1795: Georg Ludwig Spies dermalen Burgameister. (Als Pate am 21.06.1795, KB )
           Georg Ludwig Spies,
*07.05.1760, Burgemeister beij der Gemeinde (GV)

1795: Johann Ludwig Deübel (Deibel), gebürtig von Lollar, Herrschaftl. Bürgermeister, Kastenmeister 1804 (GV)

1796: Kaspar Fischer, gebürtig von Langgöns, +24.12.183, Burgemeister beij der Gemeinde (GV)

1796: Johannes Weygel Joes Sohn, *16.09.1750, Herrschaftl. Burgermeister; Kastenmeister 1805. (GV)

1797: Ludwig Weijgel Kaspar Sohn, *30.01.1756, Gemeiner Burgemeister (GV)

1797: Joh. Ludwig Andermann, *19.03.1778, Das Herrschaftl. Burgmeister Amt entlaßen wordern.

1797: Johann Philipp Reuschling, gebürtig von Heuchelheim, *21.03.1778, Herrschaftl. Burgemeister; Kasten Meister, 1806.

1798: Joh. Ludwig Lentz Andreas Sohn, *12.12.1764, Burgemeister beij der Gemeinde (GV)

1798: Joh. Henrich Andermann, *07.08.1746, Das Herrschaftl. Burgmeister Amt entlassen worden
           durch .. Amts bescheid. Kastenmeister 1807
(GV)

1798: Johann Ludwig Lenz, Daniels Sohn, 19.02.1753-24.02.1807, Herrschaftl. Burgmeister (GV)

1799: Johann Ludwig Lenz, Johs. Sohn, dermalen Bürgermeister (KB, am 15.09.1799 als Pate.)
           Johann Ludwig Lentz Johannes Sohn,
*21.01.1762, Burgemeister beij der Gemeind (GV)

1799: Johannes Rinn Phl. Sohn, *18.06.1757, Herrschaftlr. Burgmeister (GV)

1800: Johann Friedrich Weller, 06.02.1765-01.01.1813, Burgemeister beij der Gemeind (GV)

1800: Jacob Weijgel Tobias Sohn, 03.03.1766, Herrschtl. Burgmstr (GV)

1801: Georg Philipp Andermann. Ist in anno 1801. gegen erlegung 20 f. vom Burgmeister Amt entlassen worden.

1801: Anton Spies, +1814, Gemeiner Burgmeister (GV)

1802: Konrad Kintzenbach, *24.03.1760, Ist in anno 1802 gegen erlegung 13 fl. in die Gemeinde Vom Jährl.
           Burgemeister Amt befreit worden, vid. p. 116
[Dort eher: 15 f. ] (GV)

1802: Johannes Theis – Ist gebürtig von Münchholzhausen, Gemeiner Burgemeister (GV)

1802: Georg Philipp Weijgel, *20.11.1753, Herrschaftl. B: (GV)

1803: Christoph Lentz, Gemeiner Burgemeister (GV)

1803: Kaspar Lentz, Johannes Sohn, 05.04.1752-06.03.1807, Herrschaftl. Bürgermeister (GV)

1804: Johannes Klein, 22.01.1756-17.09.1835, Gemeiner Bürgermeister (GV)

1804: H: Joh. Philipp Jung, *25.01.1763, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1805: Joh: Adam Langsdorf. Gebürtig Von Leygestern, +30.01.1808, Gemeiner Burgemeister (GV)

1805: Henrich Lentz, oo 25.04.1801, Ao 1805. da der Burgster Adam Langsdorf gestorben, in dessen als
           burgmeister eingetreten.
[Dieser Eintrag im GV ist unklar, da Adam Langsdorf lt. GV und lt. KB am 30.01.1808 stirbt.]

1805: Ludwig Balthasar Weijgel, *20.10.1760, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1806: Johann Philipp Neitel, Gemeiner Burgemeister (GV)

1806: Georg Ludwig Spies, *07.03.173, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1807: Johannes Schaum, Soldat, Gemeiner Burgemeister (GV)

1807: Johann Friedrich Weller, 06.02.1765-01.01.1813, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1808: Ludwig Jung, +Nov. 1813, Gemeiner Burgmeister (GV)

1808: Johann Ludwig Lentz Johannes Sohn, *22.01.1762, Herrschaftl Burgemeister (GV)

1809: Johannes Jung iun, Gemeiner Burgemeister (GV)

1809: Anton Spies, +1814, Herrschaftl Burgmeister (GV)

1810: Johann Philipp Weigel Joes Weigel Sohn, oo28.07.1803, Gemeiner Burgemeister (GV)

1810: Johannes Theis – Ist gebürtig von Münchholzhausen, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1811: Philipp Jung, Schultheis Sohn, oo08.12.1803, Gemeiner Burgemeister (GV)

1811: Christoph Lentz, Herrschaftl. Burgmeister (GV)

1812: Ludwig Weigel, Joes Sohn, oo11.08.1803, Gemeiner Burgemeister (GV)

1812: Joh. Ludwig Lentz Andreas Sohn, *12.12.1764, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1813: Philipp Weigel Schwan Wirth Sohn, oo08.12.1803, Gemeiner Burgemeister (GV)

1813: Johannes Klein, 22.01.1756-17.09.1835, Herrschaftl. Bürgermeister (GV)

1814: Andreas Lentz. A. S., oo09.08.1804, Gemeiner Burgemeister (GV)

1814: Johann Philipp Neitel, Herrsch. Burgmeister im Jahre 1814 und ist am 9ten Juni 1814 gestorben. (GV)

1814: Johannes Schaum, Soldat, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1815: Philipp Andon Lentz, oo27.09.1804, Gemeiner Burgemeister (GV)

1815: Johannes Jung iun, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1816: Kaspar Lentz, Johes Sohn, oo09.10.1806, Gemeiner Burgemeister (GV)

1816: Johann Philipp Weigel Joes Weigel Sohn, oo28.07.1803, Herrschaftl. Bumstr (GV)

1817: Ludwig Weigel, Ludwig Sohn, oo15.01.1807, Gemeiner Burgemeister (GV)

1817: Philipp Jung, Schultheis Sohn, oo08.12.1803, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1818: Johannes Deijbel, oo10.01.1805, Ist in anno 1818. gegen erlegung 30fl. vom Burgemeister Amt entlassen worden.

1818: Johannes Lentz, Daniel Sohn, oo23.04.1807, Gemeiner Burgemeister (GV)

1818: Ludwig Weigel, Joes Sohn, oo11.08.1803, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1819: Philipp Deijbel, oo24.12.1807, Gemeiner Burgemeister (GV)

1819: Philipp Weigel Schwan Wirth Sohn, oo08.12.1803, Herrschaftl. Burgemeister (GV)

1820: Christoph Lenz, Jos Sohn, oo24.06.1813, Gemeinds Burgemeister (GV)

1820: Andreas Lentz. A. S., oo09.08.1804, Hschaftl. Burgemeister (GV)

1821: Johannes Volck, gebürtig von Allendorf, oo07.06.1813, Gemeinds Burgemeister (GV)

1822: Johannes Volck, Borgermeister (Schäfereiakten)

1822: Georg Philipp Weigel, J. S., oo09.04.1814, Burgemeister (GV)

 

4. Weitere Ämter in der politischen Gemeinde:

Es begegnen uns noch Centgerichtsschöffen, Gemeinderechner, Gemeindeschreiber, Kastenmeister, Feldgeschworene, Feldschützen, Flurschützen, Zöllner, Schäfer, Kuhhirten und Salzmeister. Letztere sind in den Schäfereiakten, Stadtarchiv Gießen, genannt. Hier einige Beispiele, als Salzmeister werden genannt:

1822: Ludwig Lentz; Jacob Weigel.

1823: Ludwig Weigel L. S.; Johannes Schaum.

1824: Philipp Weigel L. S.; Henrich Lenz.

1825: Philipp Jung jun.; Caspar Lenz.

1826: Philipp Weigel; Anton Weigel.

1828: Ludwig Weigel; Georg Philipp Weigel.

1834: Johannes Jung.

 

Auf Seite 25 in "Wahre Beschreibung ..." von 1789, werden in einer Copia / Actum im Centh=Bann Linnes am 29ten October 1773 folgende "Linnesser" als Inhaber von Gemeindeämtern geannt:

Centhschöff Von Linnes: Johannes Jung.

Burgermeister: Peter Lentz.

Vorsteher: Philipps Rinn, Ludwig Weil, Tobias Weil.

Feldgeschworene: Anton Ludwig Neijdel, Ludwig Weijl Sen., Ludwig Weil Jun.

Nach dieser Aufstellung muß in Klein-Linden der Vorsteher doch eine andere Funktion als der Bürgermeister gehabt haben,
sind die Titel offensichtlich nicht einfach austauschbar.

In der gleichen Quelle werden auf Seite 3 für 1789 folgende Feldgeschworene genannt:

Johann Ludwig Weijgel, Johann Philippus Rinn, Johannes Weijgel.

In den Schäfereiakten werden für 1822 folgende Inhaber von Gemeindeämtern genannt:

Johannes Volck, Borgermeister

Weigel, Schultheis

Johannes Jung; Johannes Schaum, Vorsteher

Ludwig Lentz; Jacob Weigel, Salzmeister.